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Wir bieten Ihnen:
- Gesetzlich geregelter, kundenorientierter
Ablauf im Leihhaus
- Unbürokratisch, sofortige
Bargeldauszahlung
- Ohne Schufa-Anfrage oder Eintragung
- Kein Gehalts-Nachweis und kein Bürge
notwendig
- Sie verschaffen sich Zeit um Ihren Engpass
in aller Ruhe zu überwinden
- Absetzbarkeit der Pfandhaus-Kosten (bei
Gewerbetreibenden)
Wer kann sein Fahrzeug beleihen?
- Mindestalter des Kreditnehmers 18 Jahre
- Mit gültigem Personalausweis oder
Reisepass
- Fahrzeug im uneingeschränkten Eigentum
(Zulassungsbescheinigung Teil 2 / KFZ-Brief in Ihrem Besitz)
- Marktwert des KFZ mindestens 1.000 Euro
Die Abwicklung:
- Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen
Termin in unserem Pfandleihhaus oder ggf. bei Ihnen vor Ort.
- Wir führen eine Marktwertermittlung Ihres
KFZ durch Begutachtung und nach DAT oder Schwacke-Bewertungssystem durch
- Die Höchstgrenze der Beleihsumme liegt je
nach Marktgängigkeit Ihres KFZ bei ca. 70% des DAT oder Schwacke-Wertes,
die Mindestbeleihsumme bei 600,- EURO.
- Legitimationsprüfung durch Ihren gültigen
Personalausweis oder Vollmacht und Personalausweis des im KFZ-Brief
stehenden Eigentümers.
- Unterschreiben des Pfandscheines
- Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 1
und 2 des TÜV/AU-Beleges, sämtlicher Fahrzeugschlüssel und des Bordbuches
- Entgegennahme Ihres KFZ und
Fotodokumentation des Zustandes vor Ort durch uns
- Sie entscheiden, ob Ihr Fahrzeug für den
Verbleib im Pfandhaus abgemeldet werden soll
- Es folgt die Bargeldauszahlung
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