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Wir bieten Ihnen:

  • Gesetzlich geregelter, kundenorientierter Ablauf im Leihhaus
  • Unbürokratisch, sofortige Bargeldauszahlung
  • Ohne Schufa-Anfrage oder Eintragung
  • Kein Gehalts-Nachweis und kein Bürge notwendig
  • Sie verschaffen sich Zeit um Ihren Engpass in aller Ruhe zu überwinden
  • Absetzbarkeit der Pfandhaus-Kosten (bei Gewerbetreibenden)

Wer kann sein Fahrzeug beleihen?

  • Mindestalter des Kreditnehmers 18 Jahre
  • Mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeug im uneingeschränkten Eigentum (Zulassungsbescheinigung Teil 2 / KFZ-Brief in Ihrem Besitz)
  • Marktwert des KFZ mindestens 1.000 Euro

Die Abwicklung:

  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserem Pfandleihhaus oder ggf. bei Ihnen vor Ort.
  • Wir führen eine Marktwertermittlung Ihres KFZ durch  Begutachtung  und nach DAT oder Schwacke-Bewertungssystem durch
  • Die Höchstgrenze der Beleihsumme liegt je nach Marktgängigkeit Ihres KFZ bei ca. 70% des DAT oder Schwacke-Wertes, die Mindestbeleihsumme bei 600,- EURO.
  • Legitimationsprüfung durch Ihren gültigen Personalausweis oder Vollmacht und Personalausweis des im KFZ-Brief stehenden Eigentümers.
  • Unterschreiben des Pfandscheines
  • Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 des TÜV/AU-Beleges, sämtlicher Fahrzeugschlüssel und des Bordbuches
  • Entgegennahme Ihres KFZ und Fotodokumentation des Zustandes vor Ort durch uns
  • Sie entscheiden, ob Ihr Fahrzeug für den Verbleib im Pfandhaus abgemeldet werden soll
  • Es folgt die Bargeldauszahlung
 
 
 

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