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Der Pfandvertrag gilt für 3 Monate. Eine vorzeitige Auslöse des Fahrzeugs ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich. Eine Verlängerung ist durch Ausgleich der bisher angefallenen Zinsen und Gebühren möglich. Sollte das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht inklusive aller Zinsen und Gebühren ausgelöst werden, wird es frühestens einen Monat nach Ablauf des Pfandvertrages zur öffentlichen Versteigerung freigegeben.
 
Der Überschuss aus der Versteigerung kommt ihnen zu Gute. Bei zu geringem Erlös können keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

 
 

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